Abschlussbericht von Marvin Damian Hubig, Konstantin Tietze, Prof. Dr. Robert Frau, Prof. Dr. Ines Härtel

Das Teilvorhaben 7[1] nahm die vierte Forschungsperspektive des Gesamtvorhabens ein. Aus juristischer Sicht ergänzte das Teilvorhaben die Erkenntnisse der anderen Teilvorhaben und verfolgte zwei große Ziele im Hinblick auf das Gesamtvorhaben: Zunächst sollte anhand der tatsächlichen Kommunikation und ihren Herausforderungen der Rechtsrahmen für die staatliche Krisenkommunikation identifiziert werden. Dem schloss sich der zweite große Schritt an, ein zentrales Rechtsdesign für die Kommunikation von staatlichen Institutionen und wissenschaftlichen Einrichtungen im Verhältnis zueinander und gegenüber Medien und Öffentlichkeit sowie der Kooperation mit den Betreibern sozialer Medien zu entwickeln.

Das Teilvorhaben unterstützte damit sowohl die instrumentelle als auch die symbolisch-relationale Betrachtungsweise, denn zum einen soll aus juristischer Perspektive die Auswahl und Struktur von Krisenplänen, Darstellungsformen, Mediengenres, Social-Media-Profilen oder Pressemitteilungen betrachtet werden; zum anderen soll ebenso rechtlich die Gestaltung von Botschaften hinsichtlich spezifischer Zielgruppen im Hinblick auf Vertrauen, Verständlichkeit, Eindeutigkeit und Effizienz analysiert werden.

Als erstes kann festgehalten werden, dass das Verfassungsrecht den Rechtsrahmen setzt. Insbesondere sind hier staatsorganisationsrechtliche Aspekte (Zuständigkeiten, Öffentlichkeit staatlichen Handelns als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips) sowie Grundrechte (einschlägige Grundrechte, Grundrechtseingriffe sowie Rechtfertigungsmöglichkeiten) identifiziert worden.

Die Teilrechtsgebiete des einfachen Rechts bilden den zweiten Untersuchungskomplex. Hier sind Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts, das Datenschutzrecht sowie die Informationsfreiheitsgesetze in den Blickpunkt genommen worden bzw. stehen in der Analyse.

Im Anschluss wurde die Arbeit am Krisenbegriff und den Modifikationen des o.g. Rechtsrahmens in Krisenzeiten wie der COVID-19-Pandemie aufgenommen. Ebenso wie im ersten Arbeitsschritt wurden Gesetze analysiert, Urteile und Beschlüsse recherchiert und kritisch bewertet sowie die vorhandene Literatur gesichtet. Anders als im ersten Arbeitsschritt musste eine weitere Perspektive gewählt werden und die aktuelle Rechtslage nicht nur aus der „Krisenperspektive“ der Pandemie, sondern auch etwa der Finanz- oder Energiekrise betrachtet werden. Schlussendlich analysierte das Teilvorhaben die möglichen Ansätze zur Modifikation des Rechtsrahmens, die in Gerichtsurteilen anklingen.

Im Verbund wurden auf den regelmäßigen Treffen, sei es in Person, sei es online, auf der einen Seite Anstöße aus den anderen Teilvorhaben aufgegriffen, um die juristischen Probleme herauszuarbeiten.

Auf der anderen Seite wurden die Erkenntnisse der anderen Teilvorhaben genutzt, um die juristische Argumentation zu schärfen. So sind vor allem die Aspekte der Effektivität von Kommunikation, Reichweite, Sachlichkeit und Nüchternheit juristisch gewendet worden.

Dabei zeigen sich vor allem für die Krise Modifikationen: In einer Krise muss effektiver, schneller und reichweitenstärker kommuniziert werden. Die Herausforderung liegt dann nicht so sehr im Abstrakten, sondern im konkreten Einzelfall. Bei einzelnen Kommunikationsakten müssen die Behörden dabei eine Einzelfallabwägung treffen, die zwischen den gegensätzlichen Polen abwägt. Verkompliziert wird das alles, wenn Grundrechtsträger quasi als dritter Pol ins Spiel kommen.

Auf der einen Seite versuchen handelnde staatliche und wissenschaftliche Einrichtungen in Zeiten erhöhten Risikos oder Krisen zunächst, das Problem anzugehen. Es sind tatsächliche und nicht rechtliche Aspekte, die im Vordergrund stehen. Rechtsfragen werden oft leider nur sekundär gestreift und auch Haftungsrisiken bleiben ausgeblendet.

Auf der anderen Seite kann Rechtsunsicherheit dazu führen, dass Behörden nicht handeln oder kommunizieren. Aus Angst eben solche Haftungsrisiken zu verwirklichen, schweigen Behörden lieber oder nutzen nicht alle Kanäle, die zur Verfügung stehen oder benutzt werden dürften. Rechtsunsicherheit führt dann zu verringerter oder ineffektiverer Kommunikation und wirkt damit kontraproduktiv.

Das Teilvorhaben hat diese Rechtsunsicherheit in den Fokus genommen, indem der Rechtsrahmen und die rechtlichen Spezifika multimodaler risiko- und krisenbasierten Kommunikation identifiziert wurden. Derzeit wird an der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse gearbeitet.


[1] Hier und im Folgenden beziehen sich die Funktionsbezeichnungen auf Personen jedes Geschlechtes. Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird die männliche Form ohne die Intention des Ausschlusses von Personengruppen verwendet.

Kategorien: News

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